Kein Urlaub für Pflegebedürftige!?

Wer in Deutschland Pflegeleistungen benötigt hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings gilt dies im vollen Umfang nur, insoweit der Pflegebedürftige sich innerhalb der Bundesrepublik aufhält. Eine Klage der Europäische Kommission, die ungenügende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung während eines Auslandsaufenthaltes bemängelte, wurde vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt. Die Luxemburger Richter konnten keine Verstöße gegen europäisches Recht feststellen (Rechtssache C-562/10).

Die EU-Kommission bemängelt an der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung:
Nach der deutschen Regelung der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige bei einem Aufenthalt im Ausland nicht das Recht, Leistungen der Versicherung im vollen Umfang zu beanspruchen. Vielmehr sieht die gesetzliche Pflegeversicherung eine deutlich geringere Leistung der Pflege vor, sobald sich der Pflegebedürftige nicht mehr in Deutschland befindet. Die Klage der Europäischen Kommission bezieht sich im Einzelnen auf die Leistungsbereiche: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegedienstleistungen.

Hier wird dem Pflegebedürftigen lediglich für die temporäre Aufenthaltsdauer im Ausland, von maximal sechs Wochen, das Pflegegeld gewährt. Eine Kostenübernahme für Pflegesach- und Pflegedienstleistungen sieht die gesetzliche Pflegeversicherung hingegen überhaupt nicht vor. Selbst, wenn die Pflegekosten innerhalb Deutschlands übernommen würden, hat der Pflegebedürftige bei einem Aufenthalt im Ausland keinen Anspruch auf Kostenübernahme.

Was bedeutet das Urteil für Pflegebedürftige?
Sind Sie oder Ihre Angehörigen auf Pflege angewiesen, können Sie bei einem Auslandsaufenthalt nicht im vollen Umfang mit der finanziellen Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung rechnen.

Pflegegeld
Laut Sozialgesetzbuch (SGB) ruht der Anspruch auf Pflegegeld, "solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren". Dies gilt jedoch nicht für Versicherte, "die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten". Innerhalb der EU und den am Schengener Abkommen beteiligten Ländern sowie der Schweiz besteht auch nach der Aufenthaltsdauer von sechs Wochen ein Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegesach- und Pflegedienstleistungen
Anders sieht das hingegen bei Pflegesach- und Pflegedienstleistungen aus. Hier sieht die gesetzliche Pflegeversicherung keine Übernahme der Kosten bei einem Auslandsaufenthalt vor. Aber: Wurden in Deutschland die Kosten für Pflegesach- und Pflegedienstleistungen übernommen, können im Ausland nach dort geltendem Recht weiterhin Leistungen beantragt werden. Hier sollten Sie jedoch bedenken, dass kaum ein anderes Land, so umfangreiche soziale Leistungen wie Deutschland anbietet. Wer beispielsweise seine pflegebedürftigen Eltern zu sich ins Ausland holen möchte, sollte sich daher im Vorfeld genau informieren, welche Leistungen das dortige Sozialsystem bereithält.

Alternative - private Pflegeversicherung
Wer sich mit einer privaten Pflegeversicherung schützt, kann jedoch unter Umständen von einem weltweiten Versicherungsschutz profitieren. Je nach Anbieter können Policen abgeschlossen werden, die bei Pflegebedarf unabhängig vom Aufenthaltsort der pflegebedürftigen Person in Leistung treten. Hier lohnt es sich in jedem Fall, vor Abschluss einer privaten Pflegeversicherung genau auf die Vertragsbedingungen zu achten. Planen Sie bei Pflegebedarf beispielsweise einen Umzug zu Ihren Kindern ins Ausland, sollten Sie eine Versicherung auswählen, die die Pflegekosten dennoch begleicht.

Versicherungsvergleich bietet kostenlose Hilfestellung
Nutzen Sie am besten einen kostenlosen Versicherungsvergleich im Internet, um sich schnell und unkompliziert über die Tarifdetails der verschiedenen Pflegeversicherungen zu informieren. Nicht alle Versicherer bieten automatisch einen weltweiten Versicherungsschutz. Viele Anbieter schränken Ihre Leistungen auf das EU-Ausland und den Schengener Raum ein oder bieten sogar nur innerhalb Deutschlands, Leistungen im kompletten Umfang. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie sich kinderleicht informieren und direkt eine Police wählen, die Ihnen alle Möglichkeiten offen lässt. Zudem erhalten Sie mit dem Versicherungsvergleich zumeist ebenso ein kostenloses Beratungsangebot durch einen unabhängigen Versicherungsberater. Dieser hilft Ihnen ganz unverbindlich, die passende private Pflegeversicherung für Ihren individuellen Bedarf zu finden. Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie den einfachen und gebührenfreien Versicherungsvergleich im Internet!