Pflegeversicherung wird teurer
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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz endgültig vom Bundestag beschlossen
Nach langem Hin und Her hat der Bundestag nun das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG Ende Juni beschlossen. Ziel des Gesetzes soll es sein, pflegebedürftigen Personen so weit wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Zudem gilt es, die Finanzierung der Pflegeversicherung generationengerecht und zukunftssicher weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Anhebung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozent. Zukünftig werden demzufolge ab Januar 2013, 2,05 Prozent statt zuvor 1,95 Prozent zur Pflegeversicherung fällig. In erster Linie gilt es, durch die Beitragserhöhung den Anforderungen Demenzkranker gerecht zu werden.
Was ändert sich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz?
Der Bundestag hat eine Reihe Veränderungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetztes beschlossen. Den Mittelpunkt der Neuausrichtung der Pflegeversicherung bildet jedoch die Versorgung an Demenz erkrankter Personen. Hier wird es nicht nur eine verbesserte ambulante Versorgung geben, sondern ebenfalls die Möglichkeit, in Pflegestufe 0 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können. Zudem werden die Leistungen für Pflegestufe I und II erhöht. Speziell für Demenzkranke wird zusätzlich die Einrichtung eines Betreuungsdienstes geprüft, der zusätzlich zum bestehenden Pflegedienst Aufgaben im Bereich der Betreuung übernehmen kann.

Neben den verbesserten Leistungen für Demenzkranke soll das PNG auch pflegenden Angehörigen helfen und deren Situation erleichtern. Hier wird es kommend möglich sein, das Pflegegeld auch dann zur Hälfte ausgezahlt zu erhalten, sobald eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für die pflegebedürftige Person genutzt werden soll. Darüber hinaus soll es für pflegende Angehörige verbesserte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben, die durch die Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden können.
PNG ist kein Ersatz für die private Pflegevorsorge
Trotz der verbesserten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist eine zusätzliche private Pflege-Vorsorge dringend erforderlich. Um hier einen möglichen Anreiz zu liefern, bietet der Staat zukünftig eine finanzielle Unterstützung beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Die staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat (60 Euro im Jahr) soll auch Personen mit geringem Einkommen ermöglichen, eine private Vorsorge für den Pflegefall abschließen zu können. Gefördert wird hier ausschließlich die Pflegetagegeldversicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen festgelegten monatlichen Geldbetrag auszahlt. Dieser kann entweder für alle Pflegestufen festgelegt oder lediglich für Pflegestufe III im Vorfeld ausgewählt werden. Die Leistungen für Pflegestufe II und I werden folglich prozentual fallend gestaffelt ausgezahlt.
Rechtzeitig um eine private Pflegeversicherung kümmern
Wer sich frühzeitig für eine private Pflegevorsorge entscheidet, kann bereits für einen geringen jährlichen Beitrag eine hervorragende Pflegeversicherung abschließen. Hier ist es immer zu empfehlen, einen Versicherungsvergleich zu verwenden. Soll die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden, kann durch den Vergleich beispielsweise zwischen einem statischen, gestaffelten Tarif und einem modular aufgebauten, flexiblen Tarif gewählt werden. Erstere Variante ist besonders für einen Personenkreis empfehlenswert, der vermutlich eher in einem Heim, statt zu Hause gepflegt werden möchte. Dabei kann die Höhe des ausgezahlten Pflegetagegeldes für Pflegestufe III eigenhändig festgelegt werden und die Auszahlungen für die weiteren Pflegestufen richten sich danach. Bei einer modular aufgebauten und flexiblen Police kann hingegen die Höhe des Pflegetagegeldes für alle Pflegestufen ausgewählt werden. Diese Variante der Pflegetagegeldversicherung ermöglicht es, gerade für Pflegestufe I einen ausreichend hohen Geldbetrag zur Verfügung zu haben, ohne sich in Pflegestufe III überversichern zu müssen.

Durch den Versicherungsvergleich lässt sich bequem das beste Angebot für die eigene private Pflegevorsorge ermitteln. Hier ist der Vergleich im Internet selbstverständlich immer kostenlos und inklusive einer gebührenfreien Beratung erhältlich. Nach Angabe der erforderlichen Informationen zur gewünschten Pflegeversicherung sowie der persönlichen Kontaktdaten kann sich ein kompetenter Versicherungsberater melden und bei der Auswertung des Versicherungsvergleiches helfen. Gemeinsam lässt sich mit Sicherheit die passende private Pflege-Vorsorge ermitteln, um im Ernstfall neben den gesetzlichen Leistungen rundum abgesichert zu sein.