Staatliche Unterstützung für die private Pflegevorsorge

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht im Ernstfall keinesfalls aus. Das weiß auch die Bundesregierung. Mit der jedoch steigenden Anzahl Pflegebedürftiger wird eine adäquate Absicherung speziell für das Alter dringend notwendig. Hier soll nun ab Januar 2013 ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, in die private Pflegevorsorge zu investieren. Der Staat fördert die zusätzliche Pflege-Vorsorge mit fünf Euro pro Monat, sprich 60 Euro im Jahr.

Pflege Vorsorge überaus wichtig!
Die Notwendigkeit einer privaten Pflegevorsorge liegt auf der Hand. Nach aktuellen Berechnungen wird zukünftig der Pflegebedarf im Alter dramatisch ansteigen. Bis 2030 werden alleine 1,7 Millionen Bürger aufgrund einer Demenzerkrankung Pflege bedürfen. Hier steigen mit dem Pflegebedarf auch die Kosten. Meist von den Angehörigen getragen, kann ein stationärer Aufenthalt im Altersheim bei Pflegestufe III monatlich durchschnittlich etwa 2800 Euro kosten. Der Staat gibt rund die Hälfte dazu und der Rest muss privat finanziert werden. Wer sich hier nicht rechtzeitig für eine private Pflegevorsorge entschieden hat, kann seine Angehörigen schnell an den Rand des wirtschaftlichen Ruins führen. Um das Risiko zu vermindern, sieht die Pflegereform der Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung der Pflege-Vorsorge vor.

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Bedingungen für die Förderung
Wer sich für die Pflege-Vorsorge entscheidet und eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, kann ab Januar 2013 einen Antrag auf monetäre Unterstützung stellen. Vorausgesetzt, die Pflege Vorsorge umfasst einen jährlichen Mindestbetrag von 120 Euro. Hier sind jedoch nur solche Pflegeversicherungen förderfähig, die im Falle eines Pflegebedarfs eine Geldleistung entsprechend dem Pflegegeld anbieten. Andere Leistungen werden nicht gefördert, können jedoch trotzdem Teil der privaten Pflege Vorsorge sein. Zudem darf die Pflege Vorsorge keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge beinhalten. Berichtigt sind alle Erwachsenen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung abgesichert sind. Minderjährige oder schon pflegebedürftige Personen können jedoch keine förderfähige private Pflege Vorsorge abschließen.

Förderfähige Pflegetagegeldversicherung
Grundsätzlich kann die Pflege Vorsorge auf unterschiedliche Weise erfolgen. Hier sind die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung möglich. Vom Staat gefördert wird jedoch einzig die Pflegetagegeldversicherung. Diese lässt sich in zwei unterschiedliche Modelle aufteilen. Zum einen in statische und gestaffelte Tarife und zum anderen in modular aufgebaute und flexible Tarife.

Statische und gestaffelte Tarife
Die Pflege Vorsorge mit statischen und gestaffelten Tarifen eignet sich in erster Linie für Personen, die bei Pflegebedarf in einem Heim und nicht zu Hause versorgt werden möchten. Hier lässt sich bei der Pflege Vorsorge lediglich der auszuzahlende Betrag für Pflegestufe III bestimmen. Dieser entspricht 100 Prozent. Die Auszahlungen für Pflegestufe II und I werden folglich angepasst an den Basiswert für Pflegestufe III gestaffelt. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif sind unterschiedliche Staffelungen möglich. Zumeist liegt der Pflege Vorsorge jedoch das Verteilungsverhältnis von 100 Prozent für Pflegestufe III, 60 Prozent für Pflegestufe II und 30 Prozent für Pflegestufe I zugrunde. Darüber hinaus kann die Pflegevorsorge ebenfalls nur für häusliche Pflege gestaffelt und bei einem stationären Aufenthalt grundsätzlich zu 100 Prozent ausgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall einen kostenlosen Versicherungsvergleich auszuführen, um die passende Pflege Vorsorge für den individuellen Bedarf zu ermitteln.

Modular aufgebaute und flexible Tarife
Die Pflegetagegeldversicherung kann auch als modular aufgebaute und flexible Police abgeschlossen werden. Hier kann die Pflege Vorsorge genau auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Das Pflegetagegeld wird in diesem Fall für alle Pflegestufen selbst festgelegt. Hier ist jegliche Kombination möglich, wobei der Betrag beispielsweise für Pflegestufe III nicht niedriger ausfallen darf, als für Pflegestufe II oder I. Zudem kann ebenso eine 100-prozentige Auszahlung für alle Pflegestufen vereinbart werden. Diese Möglichkeit der Pflegevorsorge ist insbesondere für Personen ratsam, die einen möglichst hohen Betrag für die Pflegestufe I erhalten möchten. Das flexible System der Pflege Vorsorge ermöglicht hier, eine Überversicherung in Pflegestufe III zu vermeiden, um hoch genug in Pflegestufe I abgesichert zu sein. Darüber hinaus kann oftmals zusätzlich ein Pflegetagegeld für die Pflegestufe 0 vereinbart werden.

Passende Pflegevorsorge mit dem Versicherungsvergleich ermitteln
Damit Sie Ihre individuelle Pflegevorsorge abschließen können, empfiehlt sich immer, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Pflegetagegeldversicherung zu vergleichen. Am einfachsten lässt sich die geeignete Pflegevorsorge online mit einem Versicherungsvergleich ermitteln. Hierbei können Sie die Höhe des Pflegetagegeldes bestimmen und erhalten folglich eine Auflistung der möglichen Versicherungstarife. Überlegen Sie sich am besten im Vorfeld, inwieweit Sie den Schutz der privaten Pflege Vorsorge benötigen. Möchten Sie beispielsweise für Pflegestufe III die gesamten Kosten absichern, sollten Sie eine Pflegetagegeldversicherung abschließen, die Ihnen für Stufe III mindestens 1500 Euro auszahlt. Basierend auf den durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz für Pflegestufe III, etwa 3000 Euro monatlich, und dem staatlichen Anteil von etwa 1500 Euro verbleibt eine Versorgungslücke von ebenfalls 1500 Euro.

Kritik an der staatlichen Förderung der Pflege-Vorsorge
Sie werden jedoch schnell bei dem Versicherungsvergleich feststellen, dass der geforderte Mindestbetrag von der Bundesregierung (120 Euro jährlich) rasch überschritten wird. Eine adäquate Pflege Vorsorge lässt sich kaum für 10 Euro im Monat erhalten. Hier setzt demnach auch die Kritik der Opposition an, die in der Förderung der Pflege-Vorsorge von der Bundesregierung lediglich ein Plus für besser verdienende Bürger und die Versicherungsunternehmen sieht. Gering verdienende Bürger seien kaum in der Lage, die zusätzliche finanzielle Belastung für eine private Pflege Vorsorge zu tragen. Zwar darf eine abgeschlossene Pflegeversicherung innerhalb von drei Monaten ab Bezug von ALG-II (Hartz IV) gekündigt werden oder für drei Jahre ruhen, dennoch stellt laut der Opposition, die staatliche Förderung von fünf Euro monatlich keine adäquate finanzielle Grundlage für Versicherte, die Arbeitslosengeld II oder eine Grundsicherung beziehen da.

Nichtsdestotrotz besteht die steigende Notwendigkeit, in die private Pflege Vorsorge zu investieren. Wer hier sparen möchte, sollte bereits in jungen Jahren eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Die Beitragshöhe wird etwa, wie bei einer Lebensversicherung, nach dem Risikoprinzip ermittelt. Wer gesund und fit ist, zahlt folglich weniger. Zudem ist der gebührenfreie Versicherungsvergleich die beste Wahl, um ein gutes und günstiges Angebot für die Pflegevorsorge zu finden.